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   FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00   

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https://dejure.org/2002,15692
FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00 (https://dejure.org/2002,15692)
FG München, Entscheidung vom 17.01.2002 - 7 K 1790/00 (https://dejure.org/2002,15692)
FG München, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 7 K 1790/00 (https://dejure.org/2002,15692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile als Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Vom Arbeitgeber Gewährte Vorteile als Arbeitslohn; Nachforderung von Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vom Arbeitgeber Gewährte Vorteile als Arbeitslohn - Nachforderung von Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 617
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1999 - VII S 19/99

    Haftungsbescheid

    Auszug aus FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
    Nachdem die Klägerin dem nicht nachgekommen ist, besteht auch für das Gericht keine Pflicht zur weiteren Sachaufklärung mit der Folge, dass von dem für sie ungünstigen Sachverhalt, wie ihn das FA unterstellt hat, ausgegangen werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VI S 19/99, BFH/NV 2000, 551 sowie BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).

    Wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem FA nicht nachgekommen ist, besteht auch für das Gericht keine Pflicht zur weiteren Sachaufklärung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 551 ).

  • BFH, 26.01.1968 - VI R 122/66

    Überlassung betrieblicher Kraftwagen - Private Fahrten -

    Auszug aus FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
    Im Gegensatz dazu kann nach dem BdF-Schreiben in BStBl I 1990 S. 290 bei Übernahme der Ausgaben für einen Zweitanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers ein auf die betrieblich geführten Gespräche beschränkter Aufwendungsersatz nur dann angenommen werden, "wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Benutzung des Telefonanschlusses untersagt hat und er ernstlich auf die Beachtung des Verbots gedrungen hat." Solche Hinweise mögen zwar unter Umständen bei Überlassung von Gegenständen des Arbeitgebers zur betrieblichen Nutzung durch den Arbeitnehmer angebracht erscheinen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 122/66, BStBl II 1968, 361).

    Im Übrigen ist auch im BFH-Urteil in BStBl II 1968, 361 eine ernsthafte Durchsetzung des Verbots der privaten Nutzung betrieblicher Gegenstände erst beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Missachtung des Verbots verlangt worden.

  • BFH, 23.08.1999 - VI S 17/99

    Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche

    Auszug aus FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
    Nachdem die Klägerin dem nicht nachgekommen ist, besteht auch für das Gericht keine Pflicht zur weiteren Sachaufklärung mit der Folge, dass von dem für sie ungünstigen Sachverhalt, wie ihn das FA unterstellt hat, ausgegangen werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VI S 19/99, BFH/NV 2000, 551 sowie BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers erweisen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
    Nachdem die Klägerin dem nicht nachgekommen ist, besteht auch für das Gericht keine Pflicht zur weiteren Sachaufklärung mit der Folge, dass von dem für sie ungünstigen Sachverhalt, wie ihn das FA unterstellt hat, ausgegangen werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VI S 19/99, BFH/NV 2000, 551 sowie BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 34/96

    Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise

    Auszug aus FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
    Ein solcher Fall wäre etwa dann gegeben, wenn die Fortbildung im Zusammenhang mit einer Reise durchgeführt wird, derer es für den Erfolg der Fortbildung nicht bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VII R 34/96, BFH/NV 1997, 401).
  • FG Hamburg, 04.11.2014 - 2 K 95/14

    Kein geldwerter Vorteil für angestellte Anwälte durch die eigene

    Dies liegt vor, wenn der Vorteil notwendig mit der Zielverwirklichung des Arbeitgebers verbunden ist und keine Möglichkeiten in Betracht kommen, die den Arbeitnehmer weniger begünstigen (z. B. FG München, Urteil vom 17. Januar 2002, 7 K 1790/00, EFG 2002, 617; vom 5. August 2002, 7 K 5726/00, EFG 2002, 1524).
  • FG München, 05.08.2002 - 7 K 5726/00

    Kostenlose Benutzung dienstlicher Geräte für private Telefongespräche sowie

    Voraussetzung ist, dass der Vorteil notwendig mit der Zielverwirklichung des Arbeitgebers verbunden ist und keine Möglichkeiten in Betracht kommen, die den Arbeitnehmer weniger begünstigen (FG München Urteil vom 17. Januar 2002, 7 K 1790/00 EFG 2002, 617).
  • FG Köln, 21.03.2002 - 15 K 5161/95

    Gewährung verbilligter Versicherungstarife an Beschäftigte und Beschäftigte von

    Hierbei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen fremden Personen der Vorteil eingeräumt wird (etwa durch Verhandlungsgeschick) oder wie groß der begünstigte Personenkreis gewesen ist (FG München, Urteil vom 17. Januar 2002 7 K 1790/00, zur Veröffentlichung in EFG vorgesehen).
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